Staatliche Schutzpflichten hinsichtlich des Rechts auf Le...
Jo, Hanui Ein Recht auf Leben wird in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistet. Daraus wird die staatliche Schutzpflicht, menschliches Leben vor Übergriffen Dritter zu schützen, abgeleitet. Verletzt der Staat eine ihm obliegende Schutzpflicht, kann die Nichtwahrnehmung der Schutzpflicht mithilfe der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht überprüft. Ein Problem ist indes, dass es als Folge der Verletzung des Rechts auf Leben zum Tod eines Grundrec...